Mobility

Glänzende Autos ziehen die Blicke vieler auf sich. Sie strahlen den Beobachter regelrecht an. Ebenso stolz strahlen in der Regel die Besitzer, schließlich haben sie viel Zeit in die Pflege ihrer Schätze investiert. Das gilt umso mehr, wenn es sich um einen Oldtimer handelt.

Ein gut gepflegter Oldtimer ist ein echter Hingucker. Denn die oft auf Hochglanz polierten Veteranen der Straße sind äußerst selten im Verkehr zu sehen. Das hat seinen Grund. Die rund 600.000 zugelassenen Oldtimer machen laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) nur knapp ein Prozent des gesamten Fahrzeugbestandes aus.

Und nicht jedes alte Auto ist auch gleich ein Oldtimer. Hierfür gibt es klare Vorgaben. Nur wenn sie vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen oder zeitgenössisch umgerüstet wurden und in einem guten Erhaltungszustand sind. Nur dann bekommen sie das H-Kennzeichen.

 

Formale Bedingungen

Die Abnahme nach §23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist eine zwingende Voraussetzung für die Zulassung als Oldtimer. Um das begehrte H-Kennzeichen zu erhalten, muss der Oldtimer zahlreiche Anforderungen erfüllen. Bei der Untersuchung wird ein Gutachten erstellt, das den Gesamtzustand, den technischen Zustand, die optische Erscheinung und die Originalität und zulässige Umrüstung beurteilt. Wenn ein Auto die Voraussetzungen erfüllt, kann es als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut eingestuft und als historisches Fahrzeug zugelassen werden.

Eine gültige Betriebserlaubnis ist Voraussetzung für das Gutachten. Idealerweise ist das Fahrzeug bereits in Deutschland zugelassen und hat die Hauptuntersuchung erfolgreich absolviert. Ohne Betriebserlaubnis muss der Sachverständige klären, ob das Fahrzeug den geltenden Vorschriften des Erst-Zulassungszeitraums entspricht. Die Grundlage für die Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis ist die Abnahme nach §21 StVZO in Verbindung mit §14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), um das Fahrzeug erstmalig in Deutschland in den Verkehr zu bringen. Vor allem importiere Fahrzeuge müssen dieses Hindernis überwinden. Ist nur das Jahr der Erstzulassung bekannt, wird meist der 1. Juli eines Jahres als Erstzulassung gewählt.

 

Dokumentierte Geschichte

Bei einem Gutachten nach §23 StVZO sind die grundlegenden Vorgaben und Anforderungen immer gleich. Je älter und seltener Fahrzeuge jedoch sind, je mehr Zugeständnisse können gemacht werden. Der Umfang der Prüfung hängt natürlich auch vom Hersteller, Modell und Baujahr ab. Eine seltene Rarität von 1911 oder aufwändig restaurierte Fahrzeuge erfordern einen anderen Prüfaufwand als Fahrzeuge aus dem Alltag. Das Ziel der Prüfung ist jedoch immer das Gleiche: das H-Kennzeichen.

 

Es ist nicht alles Chrom, was glänzt

Dazu muss der Klassiker auch optisch rundum überzeugen. Dellen, Kratzer, Rostbläschen oder abgeplatzter Lack sollte das Fahrzeug auf keinen Fall haben. Natürliche Patina oder Speziallackierungen werden gesondert begutachtet. Eine Messung der Lackschichtenstärke zeigt zudem, wie oft der Wagen lackiert wurde. Um festzustellen, dass eventuelle Schweißarbeiten sachgemäß ausgeführt wurden, überprüft der Sachverständige zusätzlich den Unterboden.

Der angehende Oldtimer sollte jedoch nicht nur äußerlich überzeugen. Der Sachverständige nimmt Ausführung, Zustand, Wirkung und die Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges gründlich unter die Lupe. Vom Motor über das Fahrwerk bis zu Bremsen sowie Lenkung, Reifen und Elektrik kommt alles auf den Prüfstand. Bei Fahrzeugen ab dem Baujahr 1969, bei Motorrädern ab 1989 wird eine zusätzliche Abgasmessung vorgenommen. Eine Probefahrt hilft anschließend dabei, das Start- und Fahrverhalten zu testen und mögliche Mängel zielgerichtet zu identifizieren.

 

Ziel erreicht

Liebhaber und Eigentümer gewinnen mit dem Nachweis Sicherheit auf vielen Ebenen. Ein begutachteter Oldtimer öffnet Türen. Etwa zu günstigeren Versicherungen und einem einheitlichen Steuersatz von weniger als 200 Euro. Auch in Städten mit Umweltzonen wird das H-Kennzeichen zum Türöffner. Ein Oldtimer erhält die erforderliche grüne Plakette und darf somit in den Innenstädten alle Blicke auf sich ziehen.