Mobility

Zum Kochen, Heizen oder den Kühlschrank: Campingurlaub ohne den Einsatz von Gas ist kaum vorstellbar. War bis Ende 2019 für den sicheren Betrieb die Gasprüfung Voraussetzung für die Hauptuntersuchung beim Wohnmobil, entfällt diese ab 1. April 2022 komplett. Was bedeutet das für die Sicherheit der Reisemobile und was müssen Wohnmobilisten nun beachten? 

Für manche ist es schon seit Jahren das Reisemittel der Wahl, andere sind erst mit Beginn der Pandemie auf den Geschmack gekommen: Urlaub mit dem eigenen Bus oder Wohnmobil liegt voll im Trend. Rund zehn Millionen Deutsche campen jedes Jahr ab und zu, zwei Millionen sogar häufig. Die Nähe zur Natur, die Unabhängigkeit und Spontanität sind die Hauptargumente für das Verreisen mit dem eigenen Caravan, denn im Fahrzeug hat man bereits alles Nötige mit an Bord – von der Dusche über die Heizung bis zur eigenen Küche mit Kochfeld und Kühlschrank. Diese Geräte werden in der Regel mit einem Flüssiggastank oder Gasflaschen versorgt. Damit diese einwandfrei funktionieren und keine Gefahr von ihnen ausgeht, ist eine regelmäßige Gasprüfung essenziell.

Bis Ende 2019 war die Gasprüfung bei Wohnmobilen alle zwei Jahre wichtige Voraussetzung für das Bestehen der Hauptuntersuchung (HU). Fehlte die entsprechende Prüfplakette als Nachweis der bestandenen Gasprüfung, wurde dies als schwerwiegender Mangel bei der HU bewertet und die „TÜV-Plakette“ nicht vergeben. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat diese Pflicht bereits Anfang 2020 ausgesetzt. Mit der Änderung der HU-Richtlinie entfällt die Prüfpflicht für Flüssiggasanlagen (ausser dem Heizungsteil) in Wohnmobilen zum 1. April 2022 nun komplett.

 

Neue gesetzliche Regelung ist in Arbeit

„Das Bundeverkehrsministerium arbeitet aktuell an einer neuen Rechtsgrundlage zur Prüfpflicht von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen, und zwar losgelöst von der Hauptuntersuchung“, erklärt Uwe Herrmann, Leiter der technischen Prüfstelle für den Kfz-Verkehr bei TÜV Hessen. Bis es hierzu ein Ergebnis gibt, sollten Fahrzeughalter aber auch weiterhin die Gasprüfung in regelmäßigen Abständen durchführen lassen. „Auch wenn der fehlende Nachweis einer Gasprüfung keinen schwerwiegenden Mangel mehr darstellt, wird der Zustand der Flüssiggasanlage nach Vorgaben der HU-Richtlinie bei der Hauptuntersuchung mitbeurteilt“, erläutert Uwe Herrmann. „Schließlich können spröde Leitungen, beschädigte Teile oder technische Defekte schnell zu einem Brand und damit zur Gefahr für Leib und Leben werden.“ 

Mit der Gasprüfung leisten Wohnmobilisten also einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Bei der Prüfung nehmen die Sachverständigen die gesamte Anlage genau unter die Lupe. Dazu zählen unter anderem die gasführenden Leitungen und Komponenten, die Dichtungen und Sicherheitsventile sowie die Gasflaschen und deren Halterungen. Ebenso werden die gasbetriebenen Geräte, also Kochstelle oder Heizung, auf ihre Betriebssicherheit hin überprüft.

Zudem verlangen auch viele Campingplatzbetreiber im In- und Ausland den Nachweis einer gültigen Gasprüfung. Und auch im Schadensfall ist man auf der sicheren Seite. Das Prüfbuch und die Prüfplakette dokumentieren gegenüber der Versicherung, dass die Flüssiggasanlage in ordnungsgemäßem Zustand war.

 


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