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Nach den Plänen der Ampel-Koalition ist eine Legalisierung von Cannabis noch in der laufenden Legislaturperiode geplant.

Auch wenn der Besitz geringer Mengen für den eigenen Konsum bereits jetzt straffrei bleiben kann, so stellt die Legalisierung neue Herausforderungen an die Verkehrssicherheit. Länder, die bereits eine Legalisierung eingeführt haben, verzeichneten einen Anstieg der Konsumenten und damit auch der Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabis. 

Im Sinne der Verkehrssicherheit für alle Teilnehmer am Straßenverkehr müssen neue Regelungen für die Fahrsicherheit formuliert werden. Ein Problem dabei sind die bisher fehlenden Richtwerte. Cannabis wird nicht gleichermaßen verstoffwechselt wie Alkohol. Der rauschwirksame Bestandteil THC baut sich interindividuell unterschiedlich ab. Auch das Konsummuster kann einen Einfluss haben. Ab wann ist man wieder ausreichend sicher mit dem Fahrzeug unterwegs? Das ist eine schwierige Frage. Bei einmaligem Konsum von Cannabis kann bereits nach 12 Stunden wieder Auto gefahren werden. Bei regelmäßigem Konsum kann THC deutlich länger im Organismus nachweisbar sein. Ab wann der THC-Gehalt dazu führt, dass die Fahrsicherheit durch den Autofahrer nicht mehr gewährleistet ist, ist aktuell noch unklar.

Cannabis hat viele Auswirkungen auf den Körper

Die Auswirkungen von Cannabis auf die Fahrsicherheit sind unter anderem Störung der Motorik, Müdigkeit und Verlangsamung, Schwankungen der Aufmerksamkeit und der Konzentration, Selbstüberschätzung, Lichtempfindlichkeit als Folge von geweiteten Pupillen und Gedächtnisstörungen.

Nicht zu unterschätzen ist zudem das Risiko einer drogenindizierten Psychose, die Fälle nehmen zu, nicht zuletzt durch die steigenden THC-Gehalte des „Straßencannabis“ und zeitweise Verunreinigung mit Synthetischen Cannabinoiden.

Der Konsum harter Drogen führt zum sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis. Lediglich das noch illegale Cannabis wird schon jetzt im Hinblick auf die Fahreignung anders beurteilt. Eine Überprüfung der Fahreignung wird die Fahrerlaubnisbehörde nach einer entsprechenden Auffälligkeit anordnen. Bei gelegentlichem Gebrauch von Cannabis und sicherem Trennen zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr kann der Konsument fahrgeeignet sein.

„Setzt er sich allerdings noch unter der Wirkung von Cannabis hinters Steuer, droht unter anderem eine MPU. Diese soll den Schutz für alle Verkehrsteilnehmer erhöhen, da straffällig gewordene Autofahrer sich innerhalb ihrer Sperrfrist rehabilitieren können, wenn sie an Ihrem Problem arbeiten“, so Horst Ziegler, Bereichsleiter Life Service bei TÜV Hessen. Betroffene müssen innerhalb von drei Monaten bis hin zu einem Jahr nachweisen, dass kein regelmäßiger Konsum von Cannabis vorliegt.

In einem Drogen-Kontroll-Programm kann man bereits vor der MPU mit Urinproben einen Beleg erbringen, ersatzweise sind auch Haaranalysen möglich. In der MPU selbst findet neben der ärztlichen Untersuchung ein psychophysischer Leistungstest und das psychologische Gespräch statt.

Laut Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) haben im Jahr 2020 lediglich 55,7 Prozent der Prüflinge einer Drogen-MPU beim ersten Versuch bestanden. Ganze 39,1 Prozent sind durchgefallen und 5,3 Prozent mussten zur Nachschulung. Laut Horst Ziegler steht dabei besonders die Frage nach der Reduzierung der Rückfallwahrscheinlichkeit und die Verkehrssicherheit für alle im Fokus.

Bundeskabinett beschließt Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung

Im Oktober 2022 beschloss das Bundeskabinett Eckpunkte zum geplanten Gesetz. Demnach soll Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm des Rauschmittels Cannabis straffrei werden. Für die Verkehrssicherheit will das Kabinett weitere Details ausarbeiten. Bis dahin hat die aktuelle Rechtsprechung in Bezug auf Cannabis weiterhin Bestand. Innerhalb von vier Jahren nach der Legalisierung sollen Daten ausgewertet werden, die Aufschluss über die Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit dem Rauschmittel liefern. „Man muss dabei aber beachten, dass auch jetzt schon die Anzahl an Unfällen durch Drogenkonsum steigt“, warnt Horst Ziegler.

Medizinisches Cannabis im Straßenverkehr

Patienten, die Cannabis als Medikament verordnet bekommen, müssen eine Reihe Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem dürfen keine Ausfallerscheinungen von Cannabis vorhanden sein, die sich auf die Fahrtüchtigkeit auswirken (§316 StGB). Gleichzeitig erfüllt das Fahren mit dem Rauschmittel bei Patienten nicht den Tatbestand des § 24a StVG, wonach kein Bußgeldverfahren droht, solange Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme nach Rezept konsumiert wurde und der Patient alle Voraussetzungen, die damit verbunden sind, erfüllt. Der Gesetzgeber ermöglicht, dass das Medikamentenprivileg auch für Cannabis gelten kann. Wird man nun beim Autofahren unter dem Einfluss von medizinisch verordnetem Cannabis kontrolliert, liegt kein Tatbestand vor. Falls im Vorfeld noch nicht geschehen, wird aber nach einer solchen Auffälligkeit die Frage der Fahreignung unter Medizinalcannabis mit einem Gutachten nachzuweisen sein.

 

 

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