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Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ist offiziell vollzogen. Doch in vielen Bereichen werden weiter Lösungen zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit gesucht. Beim Zugang zum britischen Markt sind die Änderungen schon in Sicht.

Vor drei Jahren ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Auf die Wirtschaft hat der Brexit noch heute enorme Auswirkungen. Laut Germany Trade & Invest, der bundeseigenen Marketing-Agentur für den Standort Deutschland, ist das Vereinigte Königreich 2022 aus den Top Ten der wichtigsten deutschen Handelspartner gefallen.

Der Abstieg ist keine kurzfristige Entwicklung. Zum einen verlangsamt der Brexit die Handelsentwicklung auf zahlreichen Ebenen – zum anderen beeinträchtigt die schwache Entwicklung gewerblicher Investitionen die Industriegüternachfrage aus Deutschland. Nichtsdestotrotz bleibt das Vereinigte Königreich ein bedeutender wirtschaftlicher Partner, sowohl der EU als auch Deutschlands.

Neuer Standard UKCA

Nach dem Austritt aus der Europäischen Union (EU) wurden im Vereinigten Königreich eine Reihe von Änderungen in Bezug auf die Konformitätskennzeichnung von Produkten vorgenommen. Für Exporte nach England, Schottland und Wales wird mittlerweile eine UKCA-Kennzeichnung benötigt. Das ebenfalls zum Vereinigten Königreich gehörende Nordirland hat einen Sonderstatus. Dort gelten weiterhin die EU-Regelwerke, für die Zulassung von Produkten auf den Markt daher bleibt in diesem Teil Großbritanniens die CE-Kennzeichnung eine Voraussetzung.

„Das Ziel des neuen Standards ist die Sicherheit der Verbraucher“, sagt Lars Diehl von TÜV Hessen. „An dieser Stelle unterschiedet sich das UKCA-Kennzeichen nicht von dem CE-Standard, der in der Europäischen Union weiterhin gültig ist.“ Von der neuen Regelung sind zahlreiche Waren betroffen, etwa Produkte des täglichen Bedarfs wie Möbel oder Spielzeuge. Doch auch Industrieprodukte wie Messgeräte, Aufzüge oder einfache Druckbehälter müssen die Vorgaben erfüllen, um im Vereinigten Königreich in den Verkehr gebracht zu werden. Teilweise gibt es sogar gesonderte Produktvorschriften, etwa für medizinische Geräte oder Bauprodukte.

Vier Schritte zum Markteintritt

Um eine UKCA-Kennzeichnung zu erreichen, müssen Hersteller vier Stufen durchlaufen. Am Beginn steht eine Initialprüfung. Damit wird festgestellt, welche Normen und Richtlinien für das Produkt gelten – und ob eine unabhängige Stelle eine Konformitätsbewertung abgeben muss. Reicht eine Selbsterklärung aus, wendet der Produzent im nächsten Schritt selbst das vorgeschriebene Bewertungsverfahren an. Die lückenlose Dokumentation zeigt, dass während des gesamten Prozesses die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Ist für das Produkt die Bestätigung der Konformität von einem unabhängigen Dritten notwendig, muss die Prüfstelle vom Vereinigten Königreich anerkannt und dort ansässig sein. „Es ist immer hilfreich, wenn unabhängige Experten den Markteintritt begleiten“, bestätigt Lars Diehl. „Viele Richtlinien für Industrieprodukte enthalten kleine Details, die Mitarbeiter von Zertifizierungsgesellschaften immer im Blick haben.“ Weil eine Kennzeichnung von vielen Faktoren abhängt, ist dieses zusätzliche Fachwissen für Unternehmen sehr wertvoll.

An dritter Stelle steht nach einem erfolgreichen Zertifizierungsprozess die UKCA-Kennzeichnung, die am Produkt angebracht wird – selbstverständlich werden die Vorschriften auch dabei berücksichtigt. Anschließend folgt der Markteintritt und das Produkt wird im Vereinigten Königreich vertrieben. Für Exporte auf die britischen Inseln ist ein UKCA-Zertifikat bereits seit Anfang Januar 2023 verpflichtend.