Mobility

2024 treten einige Regeln in Kraft, die mehr Sicherheit für alle und mehr Kosten für manche bedeuten. Was Autofahrende ab sofort beachten müssen, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst. 

Führerscheinumtausch

Wer zwischen 1965 und 1970 geboren ist, muss sich von seinem Lappen verabschieden – und ihn gegen einen fälschungssicheren Führerschein im schicken Scheckkarten-Format umtauschen. Wer nach dem 19. Januar 2024 mit dem alten Führerschein erwischt wird, dem winken ein Verwarngeld von 10 Euro sowie ein Gang zur Polizei: Der neue Führerschein muss nachträglich vorgelegt werden, sonst droht ein weiteres Bußgeld.

Ab dem 19. Januar 2025 sind die übrigen Jahrgänge ab 1971 an der Reihe, den alten Papier-Führerschein umzutauschen. Der Scheckkarten-Führerschein ist 15 Jahre gültig.

Termine für die Hauptuntersuchung

Fahrzeuge mit grüner Plakette müssen 2024 zur Hauptuntersuchung. Wer dort grünes Licht bekommt, erhält eine blaue Plakette bis zur nächsten Prüfung 2026. Neufahrzeugen mit gelber Plakette steht die erste Hauptuntersuchung drei Jahre nach Erstzulassung bevor. Danach gilt der Zweijahres-Rhythmus. 

Wer sich rechtzeitig um einen Termin für die Hauptuntersuchung kümmert, spart sich das Bußgeld: Bis zu 60 Euro und ein Punkt in Flensburg werden bei Überziehung fällig.

Neue Versicherungsbeiträge

Auch in Sachen Versicherungen bringt das neue Jahr Änderungen mit sich. Einige Autofahrende müssen sich auf eine neue Typklasseneinstufung bei der Kfz-Versicherung einstellen – und gegebenenfalls auf höhere Beiträge. Außerdem ist aufgrund der Anpassung der Regionalklassen mit einer Beitragsänderung für Kasko- und Haftpflichtversicherungen zu rechnen.

Fahranfänger*innen müssen 2024 ebenfalls tiefer in die Taschen greifen: Mit der Änderung der Gebührenordnung steigen die Preise für Prüfungen und Fahrstunden.

Höhere Kraftstoffpreise

2023 blieb uns eine Erhöhung erspart. 2024 müssen Autofahrende höhere Preise für Benzin und Diesel verkraften. Etwa drei Cent mehr pro Liter werden beim Tanken fällig. Die CO₂-Steuer liegt damit bei 40 Euro pro Tonne.

Winterreifen mit Alpine-Symbol

Ab Oktober 2024 dürfen Reifen mit der Kennzeichnung “M+S” nicht mehr auf die Straße. Stattdessen sind bei winterlichen Verhältnissen – schneebedeckte Fahrbahn, Schneematsch, Frost – Winter- und Ganzjahresreifen mit dem “Alpine-Symbol” Pflicht. Reifen mit beiden Kennzeichnungen sind ebenfalls erlaubt.

Neue EU-Führerschein-Richtlinien

Die EU-Kommission plant 2024 eine Reform der EU-Führerschein-Richtlinien. In welchem Ausmaß, steht aktuell noch nicht fest. In den letzten Monaten wurden viele Themen kontrovers diskutiert und einige verworfen. Andere stehen noch zur Debatte, darunter obligatorische Gesundheitschecks, Befristung aller Führerscheine und der digitale Führerschein. Seine endgültige Position wird das EU-Parlament voraussichtlich im Januar oder Februar 2024 per Abstimmung festlegen. Danach steht die Einigung mit den EU-Mitgliedsstaaten aus. Wird aus der gemeinsamen Position eine Richtlinie verabschiedet, muss Deutschland sie zunächst in nationales Recht umsetzen – erst dann treten die Neuerungen der EU-Führerschein-Richtlinie in Kraft.

Mehr serienmäßige Assistenzsysteme

Die Anzahl der vorgeschriebenen Assistenzsysteme für neu zugelassene Pkw wird ab dem 7. Juli 2024 erhöht. Ein Notbremsassistent, ein smarter Geschwindigkeitsassistent, eine Black Box zur Datenaufzeichnung und weitere serienmäßige Assistenzsysteme sollen das Risiko von Unfällen reduzieren und für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgen.

E-Auto-Förderung

Privatpersonen können auch 2024 einen Zuschuss für den Kauf eines batterieelektrischen Fahrzeugs oder eines Brennstoffzellenfahrzeugs beantragen – allerdings nur mit einem Nettolistenpreis bis 45.000 Euro. Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis sind ab sofort von der Förderung ausgeschlossen. Erfolgreiche Antragstellende erhalten mit 3.000 Euro weniger Zuschuss als in den Vorjahren.

THG-Quote

Haltende von Elektrofahrzeugen können weiterhin vom Verkauf von THG-Zertifikaten profitieren. Für den Antrag genügt der Fahrzeugschein. Die Auszahlung erfolgt einmal im Jahr. Wie hoch der Erlös ist, hängt von den jeweiligen wirtschaftlichen und gesetzlichen Bedingungen ab.

Wallbox-Förderung

Wer eine Förderung für eine private Solar-Ladestation beantragen möchte, bekommt 2024 eine zweite Chance. Nach der sehr erfolgreichen ersten Runde mit mehr als 33.000 bewilligten Anträgen stellt die Förderbank KfW 200 Millionen Euro zur Verfügung. Schnell sein lohnt sich: Wer zuerst kommt, lädt zuerst! Weitere Infos zur Förderung von Wallboxen werden noch bekanntgegeben.

Neue Vignettenfarben in Österreich und Schweiz

Bis Januar 2025 erlaubt die sonnengelbe Vignette Kraftfahrzeugen mit maximal 3,5 Tonnen und Motorrädern die Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich. Neu ist die Tagesvignette für unter 10 Euro. Für die Schweiz gilt dieses Jahr die grüne Vignette, die auch in digitaler Form erhältlich ist.

Reisen mit Kindern

Wer mit Kindern unter 16 Jahren durch Europa beziehungsweise den Schengen-Raum reist, muss neben seinem eigenen Personalausweis auch den seiner Kinder zur Hand haben.

Führt der Familienurlaub in Länder außerhalb der EU, ist für Kinder unter 12 Jahren ab sofort ein Reisepass mit integriertem Chip erforderlich. Die früher üblichen Kinderreisepässe behalten zwar bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit, werden aber nicht mehr in jedem Land akzeptiert.