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In der Gefahrstoffverordnung wird der sichere Umgang mit gefährlichen Stoffen geregelt. Eine Aktualisierung ist überfällig und soll 2024 verabschiedet werden.

Viele Bauprojekte beginnen mit einem Abriss. Im Bad werden Fliesen von der Wand geschält, in Fluren die Bodenbeläge herausgerissen oder im Wohnzimmer die Holzdecke entfernt. Alle Handwerkenden wissen aus ihren Erfahrungen: Sanierungen wirbeln jede Menge Staub auf. Legen sich die Wolken, stellt sich die Frage nach der Zusammensetzung des Bauschutts. Denn hinter vielen Fassaden verbergen sich krebserregende Gefahrstoffe.

Zeitgemäßer Arbeitsschutz

Kommen bei einer Sanierung in einem alten Haus Asbestrückstände, Schimmelsporen, polychlorierte Biphenyle (PCB) oder künstliche Mineralfasern zum Vorschein, wird aus dem Projekt ein komplexes und potenziell gefährliches Unterfangen. Die Gefahrstoffe lauern oft hinter den Mauern und sind für das bloße Auge unsichtbar. Sanierungsteams können der Bedrohung aber an vielen Stellen in einem Gebäude begegnen: Spachtelmassen, Fußbodenkleber, Verkleidungen, Decken oder Bodenbeläge – die Gefahrstoffe lauern in unzähligen Baustoffen und Bauelementen. Umso größer ist die Bedeutung des Arbeitsschutzes, damit Handwerkende ihre Tätigkeiten sicher verrichten können.

Seit vielen Jahren ist die Gefahrstoffverordnung als fester Bestandteil des Arbeitsschutzes etabliert. Zu den zentralen Bestandteilen zählen die Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung, die Grundpflichten von Arbeitgebenden sowie Schutzmaßnahmen, die auf die konkrete Gefährdung abgestimmt sind. Das wesentliche Ziel der überarbeiteten Gefahrstoffverordnung ist, den Arbeitsschutz beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen weiter zu verbessern, um berufsbedingten Erkrankungen zu verringern.  

Neue Gefahrstoffverordnung geplant

Sanierungen stehen an unzähligen Orten an der Tagesordnung – sie machen den größten Anteil der Bauarbeiten in Deutschland aus. Energetische Sanierungen oder die Gestaltung von barrierefreien Wohnungen werden den Bedarf in den kommenden Jahren weiter erhöhen. Damit werden Handwerkende immer stärker mit Gefahrstoffen konfrontiert. Denn in den Baustoffen, die vor 1993 verwendet werden, kann Asbest enthalten sein. Krebserregende Mineralwolle aus Glasrohstoffen, Altgläsern, vulkanischem Gestein oder Kalkstein wurde sogar erst im Jahr 2000 verboten. Auch beim Bauschutt gibt es eine neue Einordnung. Vor dem Recycling müssen potenzielle Stör- und Schadstoffe entfernt werden. Ansonsten ist das konventionelle Recycling nicht erlaubt und eine teure Entsorgung steht an.

Eine aktualisierte Gefahrstoffverordnung muss sich den aktuellen Risiken widmen, die für Handwerksbetriebe längst alltäglich sind. Seit 2022 kursieren verschiedene Referentenentwürfe – eine neue Verordnung wurde vom Gesetzgeber allerdings bis März 2024 noch nicht verabschiedet. Dennoch lassen sich wichtige Tendenzen erkennen.

Pflicht zur Information

Zu den wichtigsten Änderungen zählen die künftigen Informations- und Mitwirkungspflichten von Bauherren. Die Auftraggeber müssen ermitteln, ob in dem zu sanierenden Gebäude Gefahrstoffe wie Asbest oder künstliche Mineralfasern vorhanden sind. Mit der neuen Verordnung soll sichergestellt werden, dass Handwerksbetriebe die Gesundheitsrisiken kennen, noch bevor die erste Fliese von der Wand geklopft wurde.

Auf der Basis der Informationen können Arbeitgebende den konkreten Arbeitsschutz auf der Baustelle planen. Um die Mitarbeitenden noch besser vor Gefahrstoffen zu schützen, sollten Proben genommen werden. Auf diese Weise werden krebserregende Stoffe zuverlässig erkannt – und die Sanierung kann beginnen.