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Photovoltaik-Anlagen gelten als wichtiger Bestandteil der Energiewende und erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Doch in jüngster Zeit häufen sich Brandereignisse, bei denen PV-Anlagen ursächlich oder mitbeteiligt waren. 

Analysen von TÜV Hessen und dem Verband der Schadenverhütung zeigen oft erhebliche Mängel in Planung, Installation und Wartung. Der Brandschutz hinkt dem Solarausbau hinterher – besonders in öffentlichen Gebäuden und Sonderbauten – und wird zunehmend sicherheitsrelevant.

Im Mai brannte das Dach des Aldi-Zentrallagers in Mörfelden-Walldorf bei Frankfurt/Main, die Feuerwehr rückte mit einem Großaufgebot an. Zu Schaden kam dabei zwar – Gott sei Dank – nur die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach, verletzt wurde niemand. Als Brandursache wurden allerdings Module der PV-Anlage ausgemacht. Im selben Monat brach in Erkrath im Ruhrgebiet ein Feuer im Schulzentrum Rankestraße aus – wegen eines Kurzschlusses im Wechselrichter der dortigen PV-Anlage. Anders als in Mörfelden ging es hier nicht ganz so glimpflich aus: Zwar wurde niemand verletzt, aber das Schulzentrum ist im Bereich von Haupt- und Realschule seitdem nicht mehr nutzbar. Die Feuerwehr löschte mit rund 250 Mann bis in die Nacht, weil sich das Feuer extrem schnell ausgebreitet hatte. Dabei hatte die Wechselrichteranlage der PV-Anlage schon einmal im Jahr 2023 im Außenbereich gebrannt. 

Stellen Photovoltaik-Anlagen daher also ein Brandrisiko dar? Der TÜV-Verband hat im Rahmen der Veröffentlichung seines Baurechtsreports 2023 konstatiert, dass von PV-Anlagen statistisch gesehen kein höheres Brandrisiko ausgeht; jedoch heißt es darin ebenso: „Ihre Mängelquote ist aber vergleichsweise hoch, was ihr Brandrisiko auf lange Sicht vergrößert.“ Der Report hatte erst im letzten Sommer zuvor Mängel beim Brandschutz öffentlicher Gebäude beanstandet. Knapp 70.000 sicherheitstechnische Anlagen in sogenannten Sonderbauten, zu denen Hochhäuser, Versammlungs- oder Verkaufsstätten gehören, wurden im Report in Augenschein genommen; mehr als jede vierte Brandschutzanlage wies dabei wesentliche Mängel auf. Ein erhebliches Brandrisiko sieht der TÜV-Verband vor allem bei den Batteriespeichern von PV-Anlagen: „Im schlimmsten Fall können sie bei extrem hohen Temperaturen von bis zu 1.000 Grad Celsius verbrennen und damit nicht mehr mit Wasser gelöscht werden.“

 

Brandschutzanforderungen für PV-Anlagen

Es gilt also, Brandschutz und Energiewende unter einen Hut zu bekommen. Denn der Ausbau von Solaranlagen ist politisch gewünscht und mit dem Solarpaket I „Betrieb und Bau von Solaranlagen“ vereinfacht worden. Bauordnungsrechtlich sind Solaranlagen genehmigungsfrei. Sie müssen lediglich beim Stromversorger angemeldet werden, wenn Strom eingespeist werden soll. Das ist aber keine baurechtliche Vorgabe, sondern vielmehr eine Vergütungsgenehmigung. Entsprechend machen die Bauordnungen der Länder auch keine Vorgaben zum Brandschutz von PV-Anlagen; die Schutzziele werden lediglich allgemein formuliert; es muss zum Beispiel der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt werden und wirsame Löscharbeiten müssen möglich sein. Es ergibt sich auch keine Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung aus den Prüfverordnungen der Bundesländer. 

Brandschutzvorkehrungen für Photovoltaik-Anlagen resultieren nur aus übergeordneten Normen für die elektrische Sicherheit oder etwa der DIN VDE 0100-712, die Vorgaben für das Stromversorgungssystem einer PV-Anlage, ihre Planung und Einrichtung macht; außerdem gibt es verschiedene Merkblätter, unter anderem vom Gesamtverband der deutschen Versicherer bzw. dem Verband der SSchadenverhütung (VdS), des Bundesverbands Solarwirtschaft oder Leitfäden, etwa im Bundesland Hessen für Solaranlagen an Privathäusern.

Wird die Immobilie gegen Feuer versichert, kann eine Prüfung nach dem Verband der Schadenverhütung (VdS) erforderlich werden. Feuerversicherer fordern oft eine unabhängige Prüfung elektrischer Anlagen, darunter auch PV-Anlagen. Laut einem Bericht des VdS wiesen knapp ein Drittel der geprüften Anlagen wesentliche Mängel auf, was eine besondere Brand- oder Unfallgefahr bedeutet.

 

Das Merkblatt 3245 des VdS

Das oben genannte Merkblatt 3245 des VdS beschreibt Gefahren durch Planungs- und Ausführungsfehler bei Solaranlagen sowie äußere Gefahren. Demnach muss der Errichter einer PV-Anlage Gefährdungen aus der Umgebung wie Blitzeinschlag oder Hagel beachten, ebenso Wechselwirkungen mit technischer Gebäudeausrüstung wie Blitzschutz- oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. 

Bei der Aufstellung von PV-Modulen muss einer Brandentstehung vorgebeugt und eine Brandausbreitung verhindert werden. Als Maßnahmen werden unter anderem ausreichender Abstand der Module genannt, eine Unterteilung der Modulfläche und der Abstand zur Brandwand sowie zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Ungeschützte Leitungen dürfen nicht über die Brandwand geführt werden; sie müssen stattdessen mit einem Leitungsschott oder in Brandschutzkabelkanälen verlaufen. Dazu kommen spezifische Anforderungen: Auf Industriebauten und Hochhäusern müssen die Module zum Beispiel aus nichtbrennbaren Materialien der Baustoffklasse A bestehen. Wechselrichter müssen an einem geschützten Ort aufgestellt und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden und dürfen nicht auf feuergefährdeten Betriebsstätten wie einem Holzlager oder Sägewerk installiert werden. Auch Batteriespeichersysteme dürfen nicht in feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen aufgestellt werden. Das Merkblatt verweist bei der Instandhaltung von PV-Anlagen auf die Landesbauordnung: Es werden regelmäßige Sichtkontrollen, Reinigungen und Wartungen empfohlen; so etwa alle vier Jahre die Prüfung nach „Netzgekoppelte Photovoltaik-Systeme – Mindestanforderungen an Systemdokumentation, Inbetriebnahmeprüfung und wiederkehrende Prüfungen“ DIN EN 62446-1.

Sonderbauten wie Industrie, Versand- und Verkaufsstätten, Kindergärten oder Schulen und sämtliche Bauten mit einer Brandmeldeanlage benötigen einen Feuerwehrplan. In ihm muss die PV-Anlage aufgenommen werden. Im Brandfall sollte ein Feuerwehrschalter es erlauben, die PV-Anlage stromlos zu schalten. Ist eine Blitzschutzanlage vorhanden, muss die PV-Anlage in das System eingebunden werden. 

 

Brandrisiken von Solaranlagen

Soweit die Theorie. In der Praxis aber zeigt sich: Diese Vorgaben werden nicht immer in die Tat umgesetzt. In der Regel werden bspw. Dächer von Industriebauten von den Immobilieneigentümern an Photovoltaik-Anlagenbetreiber vermietet. Oft werden dabei brandschutztechnische Fragestellungen nicht eingehalten und vielen Betreibern ist noch nicht einmal bewusst, dass Vorgaben gelten. In der Regel wird erst bei baurechtlich oder versicherungsrechtlich geforderten Begehungen – etwa durch Brandschutzbeauftragte oder bei Prüfungen nach der technischen Prüfverordnung bzw. dem VdS – festgestellt, dass Anforderungen nicht eingehalten werden. Hinsichtlich der praktischen Umsetzung von Brandrisiko-Prävention wird daher deutlich: Es brennt lichterloh!

Und Brandrisiken von PV-Anlagen sind dabei generell nicht zu unterschätzen – insbesondere Risiken, die von der Elektrik ausgehen. Bei 30 bis 40 Prozent der Brände sind die elektrischen Komponenten die Hauptursache. Ebenso wie die Leitungen selbst können Wechselrichter eine große Gefahr darstellen. Sie dürfen nicht zu heiß werden, sonst nehmen ihre Bauteile Schaden. Entsprechend muss z.B. die Belüftung sichergestellt sein. Nagerverbiss oder eine nicht sachgerechte Installation kann zu Kurzschlüssen führen, die dann einen Brand auslösen können. Auch der Zahn der Zeit spielt eine große Rolle: Je älter die Bauteile werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Defekten wie Kurzschlüssen oder Überspannungen kommt. Häufig zeigt sich zudem, dass Kabelleitungen – regelwidrig – über die Brandwand geführt werden. Gerade das kann ggf. dazu führen, dass sich ein Brand dann weiter ausbreitet. 

Immer wieder kommt es außerdem vor, dass PV-Anlagen auf Dächern verlegt werden, deren Konstruktion dafür völlig ungeeignet ist. So eignet sich ein Flachdach zum Beispiel zwar prinzipiell gut für eine Solaranlage; häufig aber sind Flachdächer mit Teerpappe oder Bitumen gedeckt – die beide brennbar sind. 

So ist leider damit zu rechnen, dass Brände, die durch Photovoltaik-Anlagen ausgelöst werden, zunehmen werden. Denn es werden stetig mehr Anlagen installiert und verbaut, gleichzeitig aber altern die Module und Leitungen des Bestands. Durch die fehlende Regulierung steigt letztlich die Wahrscheinlichkeit von Bränden. Ein Genehmigungsverfahren für Photovoltaik-Anlagen hingegen würde sie sicherer machen und den Brandschutz verbessern.

 

PV-Anlagen prüfen lassen

Bei der Prüfung und Überwachung von PV-Anlagen kann ein erfahrener Partner wie bspw. TÜV Hessen unterstützen: TÜV Hessen begutachtet, bewertet und prüft Solaranlagen von öffentlichen und privaten Betreibern und führt bei Bedarf auch Wirtschaftlichkeitsberechnung durch. Ratsam ist es, eine integrierte Planung von Anfang an mittels geeignetem Partner mitzuverfolgen. Dieser begutachtet die Baugenehmigung des Gebäudes, auf dem die PV-Anlage entstehen soll, das Brandschutzkonzept und die Brandschutzpläne. Damit kann TÜV Hessen sicherstellen, dass die notwendigen Brandabschnitte eingehalten werden und Probleme wie das Überbauen der Brandwand erkannt und behoben werden. Sämtliche Leitungen, Abschalt- und Trenneinrichtungen werden ordnungsgemäß in den Feuerwehrplan eingetragen. Da TÜV Hessen zahlreiche Leistungen aus einer Hand anbieten kann, ist auch eine elektrische Prüfung und Bewertung der PV-Anlage möglich.

 

Fazit

Photovoltaik-Anlagen stellen kein grundsätzlich erhöhtes Brandrisiko dar, aber sie bergen spezifische Gefahren – insbesondere bei mangelhafter Planung, Installation oder Wartung. Regelmäßige Prüfungen gewährleisten ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit; eine Fachplanung ist entscheidend, um PV-Anlagen sicher und nachhaltig zu betreiben. Dabei sollte jedoch ein unabhängiger Partner hinzugezogen werden, der fachgerecht unterstützen kann.