Mit dem Frühling öffnen Pflanzen ihre Knospen – und Cabrio-Fahrer das Verdeck. Doch bevor der Wagen aus der Garage rollt, lohnt sich ein prüfender Blick.

In Wiesbaden trifft automobile Leidenschaft auf technische Expertise. TÜV Hessen steht Oldtimerbesitzern ganzjährig mit Fachwissen zur Seite.
Einmal pro Jahr steht Wiesbaden während der HMSC-Oldtimer Rallye ganz im Zeichen automobiler Klassiker. TÜV Hessen unterstützt die Rallye seit vielen Jahren mit der technischen Abnahme. Doch auch nach der Zieleinfahrt finden Besitzer historischer Fahrzeuge bei TÜV Hessen in der Stielstraße 1, Wiesbaden zuverlässige Ansprechpartner. Für die Einstufung als historisches Fahrzeug gemäß § 23 StVZO und die Beantragung des H-Kennzeichens stehen unsere Prüfer mit Fachwissen und Erfahrung zur Verfügung.
Traditionelle Oldtimer-Expertise
Das Oldtimergutachten ist eine Voraussetzung für das H-Kennzeichen. Das Oldtimergutachten erfordert eine Untersuchung nach der Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO, in der die Originalität der Hauptbaugruppen sowie der Pflege- und Erhaltungszustand des Fahrzeuges begutachtet werden. Für diese Begutachtung liegt ein Anforderungskatalog vor, der als allgemeiner Rahmen einheitlich die Anforderungen und Beurteilungskriterien definiert.
Bei dem Gutachten nach §23 StVZO sind die Vorgaben für alle Modelle gleich. Nur bei älteren oder und seltener Fahrzeugen kann es Zugeständnisse geben. Von Hersteller, Modell und Baujahr hängt auch der Aufwand und der Prüfumfang ab – auch, um dem Aufwand der Restaurierung gerecht zu werden. Zudem muss sich das Fahrzeug in einem zeitgenössischen Zustand befinden. Schließlich handelt es sich bei einem Oldtimer um kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut. Neben dem äußeren Zustand wird auch die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs genau überprüft. Eine Abgasmessung, sofern notwendig, sowie eine Probefahrt runden die Begutachtung ab. So stellt das Team von TÜV Hessen fest, ob der Oldtimer vollständig sach- und fachgerecht restauriert wurde.
Up-to-date bei gesetzlichen Änderungen
Neben den Oldtimern beschäftigt die Mitarbeitenden aktuell die gesetzlichen Änderungen im Bereich der Motorradreifen. Die bisherigen Herstellerfreigaben sind seit 2025 nicht mehr rechtsverbindlich. Grundsätzlich besitzen die älteren Motorräder, die mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis in Verkehr gekommen sind, eine Reifenfabrikatsbindung. Bei TÜV Hessen gibt es seit neuestem die Möglichkeit, die Reifenfabrikatsbindung auszutragen. Bei neueren Motorrädern mit einer Europäischen Betriebserlaubnis beziehungsweise EG-Typgenehmigung entfällt die Reifenfabrikatsbindung.
Das junge Team aus Wiesbaden besteht aus Oldtimer- und Motorradliebhabern und bietet sämtliche Dienstleistungen rund um Fahrzeugprüfungen und Eintragungen. Sie sind selbst aktiv in der Oldtimer- und Motorradszene unterwegs und verstehen deshalb die Bedürfnisse unserer Kunden aus eigener Erfahrung.
Geringe Wartezeiten
Vor Ort können sich Kunden selbst an einem Terminal anmelden, indem sie die geforderten Daten zu Fahrzeug und Halter eingeben. Anschließend kann direkt mit Girocard oder Kreditkarte (Mastercard und Visa) bezahlt werden. Das beschleunigt den Ablauf und reduziert die Wartezeit.