Rücksichtslos überholen, drängeln, hupen – aggressive Fahrweise sorgt für gefährliche Situationen. Dabei zahlt sich Gelassenheit hinterm Steuer aus.

Zwei Räder sind keine Lizenz zum Alkoholkonsum. Die rechtlichen Folgen reichen vom Bußgeld bis zum Führerscheinentzug.
An freien Tagen oder am Wochenende zieht es viele Menschen ins Grüne, etwa mit dem Fahrrad. Ob ausgiebige Touren oder kurze Strecken: Ziel ist oft ein idyllischer Biergarten oder ein gemütliches Lokal. Nach der Anstrengung ist die Stimmung gelöst und das erste Hefeweizen perlt im Glas. Bald folgt ein zweites alkoholisches Getränk, das Auto steht schließlich in der heimischen Garage. Der Rückweg wird alkoholisiert angetreten – und kann auch auf zwei Rädern schnell Folgen haben. Auf dem Fahrrad, dem E-Scooter oder dem Pedelec ist Alkohol kein Kavaliersdelikt. Der Weg nach Hause führt nach einem Glas zu viel nicht durch Wiesen und Wälder, sondern über dünnes Eis.
Alkohol auf zwei Rädern: Was ist erlaubt?
Unfallzahlen belegen den traurigen Trend. Im Jahr 2024 wurden bundesweit 34.700 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss registriert. Zwar wurde ein Großteil der Alkoholunfälle mit Personenschaden von Pkw-Fahrenden verursacht, doch erstmals gehen die meisten Alkoholunfälle auf Zweiräder zurück. 33 Prozent der Unfälle wurden von Menschen auf Fahrräder ohne Hilfsmotor verursacht – für 10 Prozent sind Pedelec-Fahrende verantwortlich. Hinzu kommen 8 Prozent von alkoholbedingten Unfällen mit einem E-Scooter.
Denn das Fahrrad ist kein Freibrief für den Genuss von Bier und Wein. Zwar gelten für Radfahrer andere Grenzwerte als für Autofahrer, doch das Gesetz gibt klare Linien vor. Für klassische Fahrräder und Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde gilt: Ab 1,6 Promille spricht die Rechtsprechung von absoluter Fahruntüchtigkeit. Wer unter dieser Grenze bleibt und sich verkehrsgerecht verhält, bleibt straffrei. Doch Vorsicht: Schon ab 0,3 Promille kann es kritisch werden: etwa bei Schlangenlinien oder einem Unfall. Betrunkenen Fahrradfahrenden drohen Geldstrafe, Punkte – oder eine MPU.
Motorisierte Zweiräder wie Pedelecs, E-Bikes und E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge, wenn diese schneller als 25 km/h fahren. Dann greifen die gleichen Regeln wie beim Auto. Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und ab 1,1 Promille eine Straftat. Wer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs ist, muss mit Führerscheinentzug und einer MPU rechnen.
Null Toleranz in der Probezeit
Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt beim Führen von Kraftfahrzeugen die 0,0-Promille-Grenze, übrigens auch auf dem E-Scooter. Ein Verstoß führt zu einem Fahrverbot und der Verlängerung der Probezeit. Deshalb gilt: Auch auf zwei Rädern fährt es sich nüchtern am besten!
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