Digitalization

In Gebäuden steht die Anlagensicherheit vor großen Aufgaben. Der digitale Wandel trifft auf die regulatorische Realität. Eine aktuelle Bilanz bietet der Anlagensicherheitsreport.

Defizite beim Nachweis von Schutzmaßnahmen rund um die Cybersicherheit von Aufzügen haben im vergangenen Jahr zu deutlich höheren Mängelzahlen bei den regelmäßigen Sicherheitsprüfungen geführt. Bei den Aufzugsanlagen sank der Anteil mängelfreier Anlagen von 46 Prozent auf 27 Prozent. 

Gleichzeitig erhöhte sich der Anteil geringfügiger Mängel auf 60,5 Prozent. Die Ursache liegt in der fehlenden Gefährdungsbeurteilung. Im Jahr 2024 haben die Sachverständigen der Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) insgesamt 689.462 Aufzugsanlagen geprüft.

 

Cybergefahren erkennen und dokumentieren

Die aktuellen Prüfergebnisse sind eine Auswirkung der Technischen Regel Betriebssicherheit (TRBS) 1115, Teil 1. Darin wird vorgegeben, dass vom Betreiber getroffene Cybersicherheitsmaßnahmen geeignet, funktionsfähig und dokumentiert sein müssen. 

Alle Aufzüge mit softwarebasierenden Komponenten oder Schnittstellen ins Internet müssen demnach gegen Cyberangriffe geschützt werden. Dazu zählen beispielsweise Anlagen mit einem Fernnotrufsystem. Auch digitale Steuerungen vernetzter Aufzugsanlagen können zu einem Einfallstor für Hacker werden. Die Sachverständigen prüfen deshalb konkret, ob ein Betreiber in seiner Gefährdungsbeurteilung die möglichen Cybergefahren ermittelt und bewertet hat. Fehlt eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung, liegt ein Mangel vor.

Der Anstieg der Mängel ist allerdings kein Hinweis auf schlechtere Technik. Es zeigt lediglich den Nachholbedarf bei den neuen Bewertungskriterien. Seit Juli 2023 ist die Behandlung möglicher Cyberbedrohungen verpflichtend und seit April 2024 müssen Betreiber überwachungsbedürftiger Anlangen dokumentieren, welche konkreten Maßnahmen vorgenommen wurden, um digitale Schnittstellen und Komponenten abzusichern. Selbst wenn mehrstufige Authentifizierungsverfahren, abgesicherte Notrufsysteme oder physischer Zugriffsschutz vorhanden sind, besteht ohne plausible Dokumentation ein Mangel.

 

Sachverständige werden Aufklärer

Beim Thema Cybersicherheit leisten die Sachverständigen viel Aufklärungsarbeit, damit das Thema von den Betreibern verstanden und berücksichtigt wird. Wird die TRBS 1115, Teil 1 ernst genommen und die Maßnahmen zum Schutz vor Cyberbedrohungen in einer aktualisierten Gefährdungsbeurteilungen dokumentiert, lässt sich dieser Teil der Prüfung häufig schnell abhaken.


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