Mit dem nahenden Sommerurlaub beginnt die individuelle Reiseplanung. Ferien im eigenen Camper sind beliebt – doch worauf müssen Besitzer von Wohnmobilen achten?
Ob große Reise oder ein spontaner Kurztrip: Urlaub im Grünen liegt im Trend, insbesondere wenn man die Ferien in den eigenen Wänden verbringt und flexibel von einem Ort zum anderen fahren kann. Passend dazu meldete das Kraftfahrt-Bundesamt zu Beginn des Jahres 2024 bei Wohnmobilen einen Anstieg auf 908.000 Zulassungen. Seit 2017 hat sich der Bestand verdoppelt, allein 2023 stieg die Zahl der Anmeldungen um rund acht Prozent.
Sicherer Umbau von Transportern
Die große Nachfrage nach Wohnmobilen konnten Hersteller in den vergangenen Jahren nicht immer sofort erfüllen. Stockende Lieferketten und die weltweite Rohstoffkrise sorgten für längere Wartezeiten. Für viele Reisende ein Grund, nach Alternativen zu suchen. Die Verwandlung von Transportern zu Wohnmobilen war eine beliebte Lösung. Doch für einen sicheren Umbau müssen zahlreiche bewegliche Teile und die ausgereifte elektronische Ausstattung berücksichtigt werden, die Wohnmobile auszeichnen.
Für Werkstätten, Handwerker und Schrauber gilt es, vor der Zulassung viele Details zu beachten. Denn mit einem Umbau kann die vorliegende Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ungültig werden. Um als Wohnmobil zugelassen zu werden, benötigt der ausgebaute Transporter gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einen Tisch, Sitzgelegenheiten, Schlafgelegenheiten, eine Kochmöglichkeit sowie Einrichtungen zur Unterbringung des Gepäcks und anderer loser Gegenstände während der Fahrt. Das Inventar muss zudem fest verbaut sein – eine Ausnahme gibt es nur für den Tisch.
Fokus auf sicheres Wohnen
Bei Verkehrsunfällen dürfen die Bauteile eines Wohnmobils nicht zur Gefahr werden. Scharfkantige Ecken benötigen deshalb eine Gummierung. Auch der Bodenbelag sollte rutschfest sein. Türen und Schränke müssen zudem formschlüssige Verriegelungen besitzen, damit sie bei einem Unfall nicht aufgehen und Sachen herausfallen. Bei Aus- und Umbauten von Wohnmobilen kommen darüber hinaus nur schwer entflammbare Materialien zum Einsatz.
In einem Notfall darf das Wohnmobil außerdem nicht zur Falle werden. Pro Sitz müssen deshalb auf zwei verschiedenen Seiten Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein, die auf unterschiedlichen Seiten des Fahrzeugs liegen. Ist der Fahrerplatz vom Fahrgastraum getrennt, müssen für beide jeweils zwei voneinander unabhängige Fluchtwege vorhanden sein. Die jeweiligen Notausgänge und Notausstiege müssen zudem gekennzeichnet werden. Vom Wohnbereich muss es einen direkten Kommunikationsweg zum Fahrenden geben.
Ein weiteres Augenmerk liegt auf den fest verbauten Kochern. Damit der Urlaub im Camper nicht versalzen wird, muss das Gerät für die Verwendung in geschlossenen Räumen geeignet sein. Ein Hitzeschutz gewährleistet den Schutz der umliegenden Fahrzeugteile. Der Kocher darf überdies keinesfalls nur über die Elektroleitung oder den Gasschlauch mit dem Wohnmobil verbunden sein.
Das Wohnmobil bei der HU
Nach dem erfolgten Umbau muss das Fahrzeug in einer TÜV-Niederlassung von einem Sachverständigen geprüft werden. Das Gutachten ist die Voraussetzung für eine Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle. Idealerweise wird der geplante Ausbau auch schon vorab mit einem Sachverständigen besprochen. Denn Einbauten machen aus einem Transporter kein Wohnmobil, wenn sie ohne Werkzeug wieder entfernt werden können. Bei einer geplanten Wechselnutzung behalten die Fahrzeuge zudem ihre ursprüngliche Zulassungskategorie.
Die Hauptuntersuchung eines Wohnwagens ist trotzdem etwas umfangreicher. Deshalb sollte für besonderes Zubehör oder vorgenommene Anbauten eine allgemeine Betriebserlaubnis, Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen vorgezeigt werden. Verfügt das Fahrzeug über eine Gasanlage muss auch dafür ein Prüfbuch und das Erstbescheinigungsheft vom Hersteller vorliegen. Die Gasflasche muss darüber hinaus bei der Abnahme gefüllt sein. Übrigens: Im Laufe des Jahres wird die Gasanlagenprüfung nach G607 wieder verpflichtend eingeführt.
Als Unterstützung für Schrauber und Werkstätten gibt es vom TÜV-Verbands ein Merkblatt.